intestabel
in|
- Grammatik
- Adjektiv (Eigenschaftswort)
- Herkunft
- < lat. intestabilis »unfähig vor Gericht Zeuge zu sein od. ein Testament zu machen«; zu testis »Zeuge«
- Sachgebiet
- Rechtsw.
Bedeutung
gesetzlich unfähig, ein Testament zu machen od. als Zeuge vor Gericht zu erscheinen; eine intestable Person
- eine intestable Person