juristisch
ju|
- Grammatik
- Adjektiv (Eigenschaftswort)
Bedeutungen
die Rechtswissenschaft betreffend, zu ihr gehörig, auf ihr beruhend; ~e Fakultät
- ~e Fakultät
rechtlich, rechtswissenschaftlich
vom gesetzl. Standpunkt aus; ~ einwandfrei
- ~ einwandfrei
~e Person mehrere Personen od. Institutionen, die vom Staat als Rechtsobjekt anerkannt werden
- ~e Person
- mehrere Personen od. Institutionen, die vom Staat als Rechtsobjekt anerkannt werden