Jussiv
Jus|
- Aussprache
- [–və]
- Grammatik
- Maskulinum
- Herkunft
- < lat. iussum »Geheiß, Verordnung, Befehl«
- Sachgebiet
- Sprachw.
Bedeutung
Modus des Verbs, der keinen direkten Imperativ darstellt, jedoch die sichere Erwartung einer Handlung zum Ausdruck bringt, z. B. »er möge sich beeilen«, »sie soll sich gedulden«