Jussiv

Jus|

Aussprache
[–və]
Grammatik
Maskulinum
Herkunft
< lat. iussum »Geheiß, Verordnung, Befehl«
Sachgebiet
Sprachw.

Bedeutung

  1. Modus des Verbs, der keinen direkten Imperativ darstellt, jedoch die sichere Erwartung einer Handlung zum Ausdruck bringt, z. B. »er möge sich beeilen«, »sie soll sich gedulden«