Kaduzierung
Ka|
- Grammatik
- Femininum
- Sachgebiet
- Wirtsch.
Bedeutung
zwangsweiser Ausschluss eines Aktionärs od. Gesellschafters aufgrund nicht erbrachter Einlagen, wobei gleichzeitig der Gesellschaftsanteil u. bereits geleistete Zahlungen für verlustig erklärt werden