kapitulieren
ka|
- Grammatik
- Verb
- Stilebene
- fig.
- Herkunft
- < frz. capituler »bezügl. eines Vertrages (bes. eines Übergabevertrages) verhandeln« < mlat. capitulare »über einen Vertrag (bzw. über dessen Hauptpunkte) verhandeln«
- Sachgebiet
- früher, allg.
Bedeutungen
eine Kapitulation (1) abschließen
〈früher〉
eine Kapitulation (2) vereinbaren, sich ergeben
〈allg.〉
zu streiten, zu argumentieren aufhören, aufgeben
〈fig.〉