Kick–back

Kick|

Aussprache
[–bæ̣k]
Grammatik
Maskulinum
Stilebene
umg.
Herkunft
< engl. kickback »Schmiergeld«
Sachgebiet
Wirtsch.

Bedeutung

  1. offiziell gewährter Rabatt im Rahmen einer Auftragsvergabe od. –akquise, der aber tatsächlich an den Auftraggeber od. den Vermittler des Geschäfts geht