Kick–back
Kick|
- Aussprache
- [–bæ̣k]
- Grammatik
- Maskulinum
- Stilebene
- umg.
- Herkunft
- < engl. kickback »Schmiergeld«
- Sachgebiet
- Wirtsch.
Bedeutung
offiziell gewährter Rabatt im Rahmen einer Auftragsvergabe od. –akquise, der aber tatsächlich an den Auftraggeber od. den Vermittler des Geschäfts geht