Kollektivvertrag
Kol|
- Grammatik
- Maskulinum
- Sachgebiet
- DDR
Bedeutungen
Staatsvertrag zwischen mehreren Staaten, völkerrechtlicher Vertrag
zwischen Gewerkschafts– u. Unternehmensverband eines Berufszweiges geschlossener Gesamtarbeitsvertrag
zwischen Betriebs– u. Betriebsgewerkschaftsleitung geschlossener Vertrag über die beiderseitigen Pflichten zur Erfüllung der Betriebspläne; Betriebs~
〈DDR〉
- Betriebs~