Wahrig Fremdwörterlexikon

Kollektivvertrag

Kol|lek|tiv|ver|trag
m.; (e)s, trä|ge
1
Staatsvertrag zwischen mehreren Staaten, völkerrechtlicher Vertrag
2
zwischen Gewerkschafts u. Unternehmensverband eines Berufszweiges geschlossener Gesamtarbeitsvertrag
3 DDR
zwischen Betriebs u. Betriebsgewerkschaftsleitung geschlossener Vertrag über die beiderseitigen Pflichten zur Erfüllung der Betriebspläne;
Betriebs~

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