Kommissar

Kom|

Grammatik
Maskulinum
Herkunft
< commissari (15. Jh.) < mlat. commissarius »mit der Besorgung eines Geschäftes Betrauter« < lat. committere »zusammenbringen«

Bedeutungen

  1. im Auftrag des Staates arbeitende, mit bes. Vollmachten ausgerüstete Person

  2. einstweiliger Vertreter eines Beamten

  3. Dienstrang im Polizeidienst; Polizei~; Kriminal~

    • Polizei~; Kriminal~