Kompetenzkompetenz
Kom|
- Grammatik
- Femininum
- Sachgebiet
- Rechtsw.
Bedeutung
Befugnis eines staatlichen Organs, auch zulasten anderer Organe selbst u. verbindlich über die eigene Zuständigkeit zu entscheiden
Kom|
Befugnis eines staatlichen Organs, auch zulasten anderer Organe selbst u. verbindlich über die eigene Zuständigkeit zu entscheiden