Kompromiss

Kom|

Grammatik
Maskulinum
Herkunft
< lat. compromissum »gegenseitiges Versprechen, Übereinkunft; Vergleich in einem Rechtsstreit«

Bedeutungen

  1. Ausgleich, Übereinkunft durch beiderseitiges Nachgeben, Verständigung

  2. Zugeständnis; beide Parteien einigten sich in mehreren Punkten auf ~e; einen ~ schließen

    • beide Parteien einigten sich in mehreren Punkten auf ~e; einen ~ schließen