Kompromiss
Kom|
- Grammatik
- Maskulinum
- Herkunft
- < lat. compromissum »gegenseitiges Versprechen, Übereinkunft; Vergleich in einem Rechtsstreit«
Bedeutungen
Ausgleich, Übereinkunft durch beiderseitiges Nachgeben, Verständigung
Zugeständnis; beide Parteien einigten sich in mehreren Punkten auf ~e; einen ~ schließen
- beide Parteien einigten sich in mehreren Punkten auf ~e; einen ~ schließen