legistisch
le|
- Grammatik
- Adjektiv (Eigenschaftswort)
- Stilebene
- österr.
- Sachgebiet
- Rechtsw.
Bedeutung
die Ausarbeitung von Gesetzen betreffend, gesetzlich, juristisch; der Text des Volksbegehrens ist ~ unzureichend
- der Text des Volksbegehrens ist ~ unzureichend