legistisch

le|

Grammatik
Adjektiv (Eigenschaftswort)
Stilebene
österr.
Sachgebiet
Rechtsw.

Bedeutung

  1. die Ausarbeitung von Gesetzen betreffend, gesetzlich, juristisch; der Text des Volksbegehrens ist ~ unzureichend

    • der Text des Volksbegehrens ist ~ unzureichend