Mandant
Man|
- Grammatik
- Maskulinum
- Herkunft
- < lat. mandans, Part. Präs. zu mandare »übergeben, anvertrauen«
Bedeutung
jmd., der ein Mandat erteilt, Auftraggeber eines Rechtsanwalts bzw. einer Rechtsanwältin
Man|
jmd., der ein Mandat erteilt, Auftraggeber eines Rechtsanwalts bzw. einer Rechtsanwältin