Mandantin
Man|
- Grammatik
- Femininum
- Herkunft
- < lat. mandans, Part. Präs. zu mandare »übergeben, anvertrauen«
Bedeutung
weibl. Person, die ein Mandat erteilt, Auftraggeberin eines Rechtsanwalts bzw. einer Rechtsanwältin
Man|
weibl. Person, die ein Mandat erteilt, Auftraggeberin eines Rechtsanwalts bzw. einer Rechtsanwältin