Obiter Dictum
- Grammatik
- Neutrum
- Herkunft
- lat., »das beiläufig Bemerkte«
- Sachgebiet
- Rechtsw.
Bedeutung
juristische Kennzeichnung von Teilen einer gerichtlichen Urteilsbegründung, die über das zur Entscheidung Nötige hinausgehen u. damit für spätere vergleichbare Fälle von geringerer Bedeutung sind