Offizialdelikt
Of|
- Grammatik
- Neutrum
Bedeutung
Vergehen, das gerichtlich verfolgt werden muss, ohne dass ein Antrag eines in seinen Rechten verletzten Bürgers vorliegt
Of|
Vergehen, das gerichtlich verfolgt werden muss, ohne dass ein Antrag eines in seinen Rechten verletzten Bürgers vorliegt