offiziell

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Grammatik
Adjektiv (Eigenschaftswort)
Herkunft
< frz. officiel
Sachgebiet
i. e. S., i. w. S.

Bedeutungen

  1. eine ~e Nachricht, Meldung amtlich beglaubigte, verbürgte N., M.; etwas ~ bekanntgeben

    ~er Anzug vorgeschriebener (dunkler) A.

    〈i. e. S.〉

    • eine ~e Nachricht, Meldung
    • amtlich beglaubigte, verbürgte N., M.
    • etwas ~ bekanntgeben
    • ~er Anzug
    • vorgeschriebener (dunkler) A.
  2. förmlich, feierlich; eine ~e Einladung, Veranstaltung; ~es Benehmen; ein ~er Besuch, Empfang; er nahm wieder seinen ~en Ton an, wurde wieder ~; sie stehen sehr ~ miteinander

    〈i. w. S.〉

    • eine ~e Einladung, Veranstaltung; ~es Benehmen; ein ~er Besuch, Empfang; er nahm wieder seinen ~en Ton an, wurde wieder ~; sie stehen sehr ~ miteinander

Gegensätze: Ggs inoffiziell