Petitionsrecht
Pe|
- Grammatik
- Neutrum
- Sachgebiet
- Rechtsw.
Bedeutung
durch die Verfassung garantiertes Recht, sich mit einem Gesuch an die zuständigen Behörden od. die Volksvertretung zu wenden
Pe|
durch die Verfassung garantiertes Recht, sich mit einem Gesuch an die zuständigen Behörden od. die Volksvertretung zu wenden