Plädoyer

Plä|

Aussprache
[–doaje:]
Grammatik
Neutrum
Herkunft
< frz. plaidoyer »Verteidigungsrede (eines Advokaten)«
Sachgebiet
Rechtsw.

Bedeutungen

  1. zusammenfassende Rede vom Staatsanwalt od. Verteidiger vor Gericht

    〈Rechtsw.〉

  2. Rede, mit der jmd. für od. gegen etwas od. jmdn. eintritt; ein ~ für die Gesamtschule

    • ein ~ für die Gesamtschule