Präjudiz
Prä|
- Grammatik
- Neutrum
- Herkunft
- < lat. praeiudicium »Vorentscheidung«; zu iudicare »urteilen«
- Sachgebiet
- Rechtsw.
Bedeutungen
im Vorhinein getroffene Entscheidung
für spätere Fälle maßgebende richterliche Entscheidung
〈Rechtsw.〉
Prä|
im Vorhinein getroffene Entscheidung
für spätere Fälle maßgebende richterliche Entscheidung
〈Rechtsw.〉