Prima–facie–Beweis
Pri|
- Aussprache
- [–tsjə–]
- Grammatik
- Maskulinum
- Herkunft
- lat., »der erste Anschein«
- Sachgebiet
- Rechtsw.
Bedeutung
(bes. im Schadensrecht) Beweisführung auf der Grundlage allgemeiner u. begründbarer Erfahrungssätze, die die Rekonstruktion eines typischen Geschehensablaufs erlauben