Prima–facie–Beweis

Pri|

Aussprache
[–tsjə–]
Grammatik
Maskulinum
Herkunft
lat., »der erste Anschein«
Sachgebiet
Rechtsw.

Bedeutung

  1. (bes. im Schadensrecht) Beweisführung auf der Grundlage allgemeiner u. begründbarer Erfahrungssätze, die die Rekonstruktion eines typischen Geschehensablaufs erlauben