regredieren
re|
- Grammatik
- Verb
- Herkunft
- < lat. regredi »zurückgehen«, Rechtsw.: »Ersatzansprüche stellen«
- Sachgebiet
- Rechtsw.
Bedeutungen
(auf Früheres) zurückgreifen, (auf die Ursache) zurückgehen
(auf den Hauptschuldner od. einen Bürgen) zurückgreifen
〈Rechtsw.〉