regredieren

re|

Grammatik
Verb
Herkunft
< lat. regredi »zurückgehen«, Rechtsw.: »Ersatzansprüche stellen«
Sachgebiet
Rechtsw.

Bedeutungen

  1. (auf Früheres) zurückgreifen, (auf die Ursache) zurückgehen

  2. (auf den Hauptschuldner od. einen Bürgen) zurückgreifen

    〈Rechtsw.〉