Replik

Re|

Grammatik
Femininum
Herkunft
< frz. réplique »Antwort, Gegenrede«
Sachgebiet
Rechtsw., Kunst

Bedeutungen

  1. Entgegnung, Erwiderung

  2. Gegenrede (bes. des Klägers auf die Verteidigung des Beklagten)

    〈Rechtsw.〉

  3. genaue Wiederholung eines Kunstwerks durch den Künstler selbst, im Unterschied zur Kopie

    〈Kunst〉