Sanktion
Sank|
- Grammatik
- Femininum
- Herkunft
- < frz. sanctio »Genehmigung, Zustimmung, natürl. Folge, Strafmaßnahme« < lat. sanctio »Billigung, geschärfte Verordnung, Strafgesetz, Vertragsklausel«; zu sancire »heiligen, als heilig u. unverbrüchlich festsetzen«
Bedeutungen
Bestätigung, Anerkennung
Erhebung zum verbindl. Gesetz
~en Strafmaßnahmen, Zwangsmaßnahmen mehrerer Staaten gegen die Verletzung völkerrechtlicher Pflichten seitens eines anderen Staates; ~en verhängen (gegen)
- ~en
- Strafmaßnahmen, Zwangsmaßnahmen mehrerer Staaten gegen die Verletzung völkerrechtlicher Pflichten seitens eines anderen Staates
- ~en verhängen (gegen)