Staatsräson
Staats|
- Aussprache
- [–zɔ̃:]
- Grammatik
- Femininum
- Sachgebiet
- Politik
Bedeutung
Grundsatz, nach dem das staatliche Handeln sich nach dem Befinden u. der Interessenlage des Staates unter Hintanstellung der Interessen Einzelner zu richten hat
Staats|
Grundsatz, nach dem das staatliche Handeln sich nach dem Befinden u. der Interessenlage des Staates unter Hintanstellung der Interessen Einzelner zu richten hat