Vinkulationsgeschäft

Vin|

Aussprache
[vıŋ–]
Grammatik
Neutrum
Sachgebiet
Wirtsch.

Bedeutung

  1. Art der Bevorschussung bzw. Kreditgewährung, bei der das Duplikat des Frachtbriefes einer sich auf dem Transport befindenden Ware als Sicherung dient