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Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II

Heftiger und kontroverser wurde selten ein Thema diskutiert. Und die Jury der Gesellschaft für deutsche Sprache GfDS hat es sogar zum Wort des Jahres 2004 gewählt: “Hartz IV”. Was aber steckt hinter der seit Januar 2005 gültigen Reform, die die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammenführt? wissen.de gibt einen Überblick - das Wichtigste in Kürze.

Michael Fischer

Wer bekommt Arbeitslosengeld II?

Arbeitslosengeld II bekommen diejenigen, die bisher Arbeitslosen- oder Sozialhilfe erhalten haben und ihren Lebensunterhalt bzw. den ihrer Haushalte - der “Bedarfsgemeinschaft - nicht sichern können. Ein wichtiger neuer Punkt der Reform: Unter 25-jährige Empfänger von Arbeitslosengeld II haben unverzüglich nach Stellen des Antrags einen Anspruch auf Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit, d. h. er oder sie muss sofort vermittelt werden.

Wie wird das Arbeitslosengeld II beantragt?

Formulare für die Beantragung von Arbeitslosengeld II gibt es bei den Agenturen für Arbeit. Sozialhilfeempfänger wenden sich an das Sozialamt. Zu den notwendigen Unterlagen gehören der Antrag auf Arbeitslosengeld II sowie Zusatzblätter für Unterkunfts- und Heizkosten, für Einkommenserklärung, für Vermögensfeststellung und zur Eintragung weiterer Angehöriger.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld II?

Das Arbeitslosengeld II ist unabhängig vom früheren Einkommen. Der Grundbetrag bzw. die Regelleistung beträgt in Westdeutschland 345 Euro pro Monat, in Ostdeutschland 331 Euro. Volljährige Partner erhalten im Westen 311 Euro, im Osten 298 Euro. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bekommen 207 Euro (alte Bundesländer) bzw. 199 Euro (neue Bundesländer), ab dem 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 276 Euro bzw. 265 Euro. Das Arbeitslosengeld II wird ergänzt durch das Wohngeld und so genannte Mehrbedarfszuschläge, z. B. für Alleinerziehende oder Schwangere. In den ersten zwei Jahren nach Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld gibt es einen weiteren Zuschlag, das “Übergangsgeld. Voraussetzung: Das Arbeitslosengeld II muss niedriger sein als zuletzt bezogene Arbeitslosengeld und das Wohngeld zusammen.

Wie viel Vermögen darf man besitzen und was wird angerechnet?

Das Arbeitslosengeld II erhalten nur Bedürftige. Das bedeutet, bevor der Staat einspringt, muss zunächst das Ersparte aufgebraucht werden. Davon ausgenommen sind selbst genutztes, “angemessenes Wohneigentum und ein “angemessenes KFZ, Beiträge zur privaten Vorsorge in Form von “Riester-Renten und bestimmte Freibeträge. Pro Lebensjahr liegen diese bei 200 Euro Barvermögen und weiteren 200 Euro pro Lebensjahr für die Altersvorsorge (Höchstgrenze: je 13.000 Euro). Bei vor dem 1. Januar 1948 Geborenen liegt der Freibetrag bei 520 Euro je vollendetem Lebensjahr. Für Kinder bis 17 Jahren gilt ein Freibetrag von 4850 Euro.

Für jedes Mitglied der so genannten Bedarfsgemeinschaft eines Beziehers von Arbeitslosengeld II wird zusätzlich für notwendige Anschaffungen ein Freibetrag von 750 Euro vom zu verwertenden Vermögen berücksichtigt. Lebensversicherungen müssen in der Regel nicht aufgelöst werden, wenn der Rückkaufwert der Versicherung um mehr als 10% unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt. Berücksichtigt wird beim Arbeitslosengeld II auch Einkommen und Vermögen von Ehe- und Lebenspartnern. Wenn der Partner gut verdient, hat man daher kaum eine Chance auf den staatlichen Bezug.

Was gilt für Jobsuche und -vermittlung?

Bei der Suche nach einem neuen Job werden Empfänger von Arbeitslosengeld II von persönlichen Ansprechpartnern bei der Agentur für Arbeit, den so genannten “Fallmanagern, unterstützt. Jeder zumutbare Job muss angenommen werden - sofern er nicht mehr als 30% unter Tarif entlohnt wird. Auch Mini-Jobs und Teilzeitarbeit sind zumutbar. Reicht der Verdienst des neuen Jobs nicht für den Lebensunterhalt aus, so können Empfänger von Arbeitslosengeld II für 24 Monate ein Zuschuss, das “Einstiegsgeld, erhalten. Neu bei der Arbeitsvermittlung sind Sanktionen: Hält sich der Empfänger nicht an Vereinbarungen mit der Agentur für Arbeit, kann ihm das Arbeitslosengeld II für die Dauer von drei Monaten um bis zu 30% gekürzt werden.

Weitere Infos und Hintergründe rund um das Thema Arbeitslosengeld II gibt es im Internet unter www.arbeitsmarktreform.de.

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