Als Infrastruktur bezeichnet man den materiellen, institutionellen und personellen Umbau einer arbeitsteiligen Wirtschaft, also alle Anlagen, Einrichtungen und Gegebenheiten, die der Wirtschaft als Grundlage ihrer Aktivitäten vorgegeben sind.
Die personelle Infrastruktur umfasst v. a. die geistigen, unternehmerischen, handwerklichen Fähigkeiten der am Wirtschaftsprozess Beteiligten (Humankapital). Die institutionelle Infrastruktur umfasst die gesellschaftlichen Normen, Einrichtungen und Verfahrensweisen (Rechts- und Wirtschaftsordnung).
Die materielle Infrastruktur umfasst die staatlichen und privaten Einrichtungen, die für eine ausreichende Daseinsvorsorge und die wirtschaftliche Entwicklung eines Raumes notwendig sind.
Die materielle gliedert sich in die technische Infrastruktur (Verkehr und Kommunikation, Energieversorgung etc.) und in die soziale Infrastruktur (Kindergärten, Krankenhäuser etc.).
Das oberste Ziel staatlicher Infrastrukturpolitik besteht darin, gleichwertige Lebensbedingungen für die Bevölkerung und gute Standortbedingungen für Unternehmen zu schaffen. Die entsprechenden Maßnahmen lassen sich u. a. den Bereichen Strukturpolitik, Verkehrs-, Umwelt- und Bildungspolitik, Kommunalpolitik sowie Wachstums- und Entwicklungspolitik zuordnen.