1. April 1938 - Im Deutschen Reich tritt das ...
1. April 1938 - Im Deutschen Reich tritt das ... Im Deutschen Reich tritt das Waffengesetz vom 18. März 1938 in Kraft. Darin wird u. a. für den Erwerb von Faustfeuerwaffen ein auf ein Jahr befristeter Waffenerwerbsschein vorgeschrieben, der u. a. Personen unter 18 Jahren, Zigeunern und wegen Hoch- oder Landesverrat sowie wegen schwerer Vergehen Verurteilten verweigert wird.