1. Januar 2008 - Vorratsdatenspeicherung gilt ...

1. Januar 2008 - Vorratsdatenspeicherung gilt ... Vorratsdatenspeicherung gilt : In Deutschland tritt das Gesetz zur sog. Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Künftig müssen Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten von Festnetz- und Mobiltelefonen sechs Monate lang speichern.