1. Juli 1939 - Eine Anordnung des Reichstreuhänders der ...
1. Juli 1939 - Eine Anordnung des Reichstreuhänders der ... Eine Anordnung des Reichstreuhänders der Arbeit verbietet bei einem Arbeitsplatzwechsel von kaufmännischen weiblichen Angestellten eine Gehaltserhöhung vor Ablauf von sechs Monaten nach Antritt der neuen Arbeitsstelle.