1. Juli 1971 - Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ...
1. Juli 1971 - Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ... 1. Juli 1971 ###--> Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) führt allgemeine Zollpräferenzen zugunsten von 91 Entwicklungsländern ein. Deren Export von industriellen Halb- und Fertigwaren in die EWG genießt im Rahmen bestimmter Höchstmengen Zollfreiheit für die Dauer von zehn Jahren.