1. Juli 1973 - Bei einer Volksabstimmung in Bayern ...

1. Juli 1973 - Bei einer Volksabstimmung in Bayern ... Bei einer Volksabstimmung in Bayern billigen 84,8% der zur Wahl gegangenen Bürger die 5%-Klausel bei Landtagswahlen. Der Freistaat schließt sich damit der Grundgesetzregelung für Bundestagswahlen an. Bisher musste eine Partei in mindestens einem der sieben Wahlkreise 10% der Stimmen auf sich vereinigen.