1. September 1930 - Die Reichsregierung erhebt die sog ...
1. September 1930 - Die Reichsregierung erhebt die sog ... Die Reichsregierung erhebt die sog . Reichshilfe zur finanziellen Sanierung der Arbeitslosenversicherung. Alle Berufstätigen, die fest angestellt sind, müssen dafür bis einschließlich März 1931 monatlich 2,5% ihrer Gehaltsbezüge an den Staat abführen.