10. November 1920 - In einer Notverordnung verbietet Reichspräsident ...
10. November 1920 - In einer Notverordnung verbietet Reichspräsident ... 10. November 1920 ###--> In einer Notverordnung verbietet Reichspräsident Friedrich Ebert (MSPD) Arbeitskämpfe in "lebenswichtigen Versorgungsbetrieben". Dazu zählen Betriebe der Gas-, Wasser- und Elektritzitätsversorgung. Die Notverordnung, die auch im Zusammenhang mit dem Berliner Elektrizitätsarbeiterstreik (vom 6. bis 11. November) zu sehen ist, bleibt bis zum 20. Januar 1934 in Kraft.