11. November 1930 - Das Reichsarbeitsministerium gibt einen Erlass ...

11. November 1930 - Das Reichsarbeitsministerium gibt einen Erlass ... 11. November 1930 ###--> Das Reichsarbeitsministerium gibt einen Erlass heraus, der die Leistungen der Krankenversicherung betrifft. Statt der bisher angekündigten Krankenscheingebühr von 50 Rpf können die Krankenkassen im Einzelfall die Gebühr ermäßigen oder ganz erlassen. Damit wird der Notlage der unter der Arbeitslosigkeit leidenden Familien Rechnung getragen.