11. November 1964 - Die Bundesregierung beschließt ...
11. November 1964 - Die Bundesregierung beschließt ... Die Bundesregierung beschließt , die für den 31. Dezember 1965 vorgesehene Freigabe der Mieten um zwei Jahre zu verschieben. In großen Städten mit einem Wohnungsdefizit von mehr als 3% soll die Wohnungszwangswirtschaft bis zum 31. Dezember 1967 bestehen bleiben.