11. September 1904 - In einer ...

11. September 1904 - In einer ... In einer "oberhirtlichen Unterweisung" erklärt der Metzer Bischof Willibrord Benzler, die kirchlichen Segnungen seien all denen vorzuenthalten, die "glaubens- oder sittenlose Schriften lesen oder behalten oder auf derartige Zeitungen abonnieren". Benzler ermahnt die Gläubigen, keine Schriften zu kaufen, welche von Händlern angeboten werden, die keine Empfehlung des Pfarrers vorweisen können.