12. März 2008 - Parteien dürfen kleine Anteile am ...
12. März 2008 - Parteien dürfen kleine Anteile am ... Parteien dürfen kleine Anteile am Privatfunk halten: Politische Parteien dürfen kleine Anteile an privaten Rundfunksendern halten. Das Bundesverfassungsgericht erklärt eine Klausel im hessischen Privatfunkgesetz für verfassungswidrig, die Parteien jegliche auch nur indirekte Beteiligung untersagt.