13. Juni 1989 - Das Bundesverfassungsgericht urteilt ...

13. Juni 1989 - Das Bundesverfassungsgericht urteilt ... Das Bundesverfassungsgericht urteilt , dass ein fraktionsloser Abgeordneter Anspruch auf Mitwirkung in einem Bundestagsausschuss habe. Eine entsprechende Vorschrift der Geschäftsordnung des Parlaments sei unwirksam. Dem Abgeordneten stehen Rede- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht zu.