14. März 2000 - Karlsruhe ...
14. März 2000 - Karlsruhe ... Karlsruhe : Die unterschiedlichen Renten für west- und ostdeutsche Kriegsversehrte sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig. Die Grundrenten für die 60 000 Kriegsopfer aus der früheren DDR müssen somit rückwirkend zum 1. Januar 1999 um 13% auf Westniveau angehoben werden. Der jährliche Mehraufwand für die Bundeskasse wird mit 40 Mio DM veranschlagt.