15. Januar 1923 - Das Reichskohlenkommissariat verbietet den Zechenbesitzern ...

15. Januar 1923 - Das Reichskohlenkommissariat verbietet den Zechenbesitzern ... Das Reichskohlenkommissariat verbietet den Zechenbesitzern die Lieferung von Kohle und Koks an Frankreich und Belgien. Daraufhin verweigern die Zechenbesitzer die Befolgung des französischen Befehls, die Lieferung sofort wiederaufzunehmen.