16. März 1918 - Menschenhaare unterstehen im Deutschen Reich ...

16. März 1918 - Menschenhaare unterstehen im Deutschen Reich ... Menschenhaare unterstehen im Deutschen Reich ab sofort der Beschlagnahme. Für Personen, die über 1 kg Haare in ihrem Besitz haben, gilt die Verpflichtung zu monatlicher Meldung. Die Veräußerung ist nur mit Sondergenehmigung erlaubt.