16. Mai 1968
16. Mai 1968 "Hausfrau" ist dann eine Berufsbezeichnung, wenn eine Ehefrau ihre Arbeitszeit zum überwiegenden Teil der Versorgung von Ehemann und Kindern widmet. Dies stellt das Amtsgericht Augsburg in einem Urteil fest.
16. Mai 1968 "Hausfrau" ist dann eine Berufsbezeichnung, wenn eine Ehefrau ihre Arbeitszeit zum überwiegenden Teil der Versorgung von Ehemann und Kindern widmet. Dies stellt das Amtsgericht Augsburg in einem Urteil fest.