16. November 1995 - Der 5 ...

16. November 1995 - Der 5 ... 16. November 1995 ###--> Der 5 . Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe erklärt, dass die Verhängung der Todesstrafe durch DDR-Richter bei politischen Straftaten nicht grundsätzlich als Rechtsbeugung zu bewerten sei. Dies gelte nur dann, wenn die Todesurteile als "unerträgliche Willkürakte" oder "offensichtliche schwere Verletzungen der Menschenrechte" zu beurteilen seien.