17. August 1999 - Nach einem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts ...

17. August 1999 - Nach einem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts ... Nach einem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts können frühere Eigentümer von sog. Mauergrundstücken, die durch ein DDR-Gesetz von 1961 wegen des Mauerbaus per Enteignung an den Staat fielen bzw. verkauft wurden, keine Wiedergutmachung in Anspruch nehmen, da das Grundgesetz für Enteignungen in der ehemaligen DDR nicht gilt.