18. Februar 1959 - Bundesverkehrsminister Hans-Christoph Seebohm erklärt auf ...

18. Februar 1959 - Bundesverkehrsminister Hans-Christoph Seebohm erklärt auf ... Bundesverkehrsminister Hans-Christoph Seebohm erklärt auf eine Anfrage im Bundestag, dass er eine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit auf den Autobahnen nicht für erforderlich halte. Im Interesse einer Entlastung der Landstraßen müsse die Benutzung der Autobahnen auch den langsamen LKW weiterhin erlaubt sein.