18. Juli 1935 - Auf Veranlassung der städtischen Behörden ...
18. Juli 1935 - Auf Veranlassung der städtischen Behörden ... Auf Veranlassung der städtischen Behörden wird in Breslau für die Benutzung von Badeanstalten eine Sonderregelung erlassen: Vier der zwölf Bäder sind Juden verboten, in den restlichen werden gesonderte Eingänge und Badeplätze geschaffen.