18. Juli 1966 - Der Internationale Gerichtshof in Den ...

18. Juli 1966 - Der Internationale Gerichtshof in Den ... Der Internationale Gerichtshof in Den Haag weist nach sechsjähriger Prozessdauer eine Klage Äthiopiens und Liberias gegen Südafrika wegen Vernachlässigung der Mandatspflichten in Südwestafrika (heute Namibia) zurück. Südafrika hatte nach der Auflösung des Völkerbunds 1946 das Mandatsgebiet in die Südafrikanische Union eingegliedert, die Vereinten Nationen als rechtliche Nachfolgeorganisation wollten es der UN-Treuhandschaft unterstellen. Äthiopien und Liberia klagten als ehemalige Mitglieder des Völkerbunds.