18. November 1966 - Das Bundesarbeitsgericht in Kassel entscheidet ...
18. November 1966 - Das Bundesarbeitsgericht in Kassel entscheidet ... Das Bundesarbeitsgericht in Kassel entscheidet , dass leitende Angestellte in der Regel keine besondere Vergütung für Überstunden beanspruchen können, da für diese wegen ihrer nicht unerheblichen Nebenbezüge nicht die allgemeine Arbeitszeitordnung gelte.