18. September 1979 - Der Bundesgerichtshof entscheidet ...
18. September 1979 - Der Bundesgerichtshof entscheidet ... Der Bundesgerichtshof entscheidet , dass eine Leugnung der Judenvernichtung im Dritten Reich einen Beleidigungstatbestand bildet. Klageberechtigt seien solche Personen, die aufgrund ihrer Abstammung im Nationalsozialismus verfolgt worden seien.